Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund des Betretungsverbots:
Für alle Eltern, deren Kinder eine OGS in Bonn besuchen, gibt es gute Nachrichten: Die Stadt Bonn verzichtet aufgrund des vom Land NRW erlassenen Betretungsverbotes bei allen von der Schließung betroffenen Eltern auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat April. Auch die Eltern, deren Kinder sich in der Notbetreuung befinden, werden von den Elternbeiträgen befreit.

Die Beiträge für den Monat April werden daher nicht eingezogen.

Eltern, die selbst die Beiträge überweisen, können diese für den Monat April aussetzen.

Sofern bereits eine Überweisung getätigt wurde, wird der zum 01.04.2020 fällige Beitrag erstattet, wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist.

Die Elternbeitragsbescheide behalten trotz der heutigen Dringlichkeitsentscheidung ihre Wirksamkeit. Ein weiterer Bescheid wird nicht versendet.