Liebe Eltern,
mit den Lockerungen der Beschränkungen hat sich auch der Anspruch
auf die Notbetreuung geändert, um Eltern zu ermöglichen zu arbeiten.
Voraussetzung ist immer, dass die Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich
ist.
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben Eltern, die u.a. in folgenden
Tätigkeitsbereichen arbeiten:
 vor allem im Gesundheitswesen,
 in der Versorgung,
 im Bereich der öffentlichen Verwaltung, der Verteidigung und der
Justiz,
 in den Sektoren Energieversorgung, Wasser und Entsorgung,
 im Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen,
 im Sektor Ernährung und Hygiene,
 im Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen,
 im Sektor Transport und Verkehr,
 im Sektor Medien,
 bei der staatlichen Verwaltung,
 in Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe,
 in der Forschung und Entwicklung,
 bei Hausmeisterdiensten,
 im Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden
Tieren
und einigen anderen Bereichen.
Außerdem haben seit dem 27.04. berufstätige Alleinerziehende
Anspruch auf Notbetreuung.
Die Notbetreuung wird montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16.30 Uhr
und freitags von 8-15 Uhr angeboten. Am Wochenende und an
Feiertagen gibt es keine Notbetreuung. Dies ist unabhängig davon, ob
Ihr Kind die OGS besucht oder nicht.
Die Notbetreuung wird von Lehrkräften der Schule und OGS-Mitarbeitern
und Mitarbeiterinnen durchgeführt.
Mittags erhalten die Kinder ein warmes Essen über den Caterer der
OGS.
Damit wir gut planen können, setzen Sie sich bei Betreuungsbedarf
bitte so früh wie möglich mit uns in Verbindung. Wir prüfen dann
zunächst, ob der Anspruch besteht und helfen Ihnen auch bei den
Formalitäten.
Sie erreichen uns auf folgenden Wegen:
 Über das Kontaktformular auf unserer Homepage
 Über die Mailadresse 100064@schule.nrw.de
 Montag, Mittwoch und Donnerstag über das Sekretariat unter
7789112
 Über unser „Coronahandy“ 0162 / 2168454.
Die Formulare für die Notbetreuung finden Sie hier. Ein Formular ist von
Ihnen auszufüllen, das andere von Ihrem Arbeitgeber.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/
Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/
Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf
Es grüßen Sie herzlich
Felicitas Stein und Rebekka Fritz