Die Stadt Bonn hat den Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten – insbesondere im Gesundheitswesen – zugesagt, dass die Betreuung der Kinder zu den notwendigen Zeiten (innerhalb der regulären Schul- und OGS-Zeit) sichergestellt ist. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass
- beide Eltern berufstätig sind oder
- man alleinerziehend in einer der Schlüsselbranchen berufstätig ist.
Wenn sie dieses Betreuungsangebot in Anspruch nehmen müssen, setzen sie sich bitte am Montag oder Dienstag (16./17. März) zwischen 8 und 12 Uhr mit uns in Verbindung. Wir sind unter 0228 / 7789112 erreichbar. Wir werden dann Ihre Daten aufnehmen, den Anspruch auf Betreuung prüfen und uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitten Sie außerdem Ihren Arbeitgeber um eine Bescheinigung zur Bestätigung Ihrer Zugehörigkeit zu einer der Berufsgruppen, für die diese Ausnahmeregelung gilt. Diese muss uns bis Mittwoch 18.03. vorliegen.
Das Land hat die Informationen zur Schulschließung in folgende 10 Sprachen übersetzt: englisch, arabisch, griechisch, italienisch, polnisch, russisch, türkisch, kurdisch, rumänisch, bulgarisch, persisch – farsi. Sie finden die Übersetzungen auf der Internetseite www.schulministerium.nrw.de Klicken Sie dort „Übersetzungen“ und dann auf die Sprache.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit, gute Nerven und freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen!
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